Grundsätzlich müssen die Hebezeuge (Kettenzüge, Seilzüge) die gültige Maschinenrichtlinie erfüllen. Zu dauernd hängenden Lasten wird darin allerdings keine Aussage gemacht. In Deutschland wurden dazu entsprechende Normen und Richtlinien erstellt, an denen wir uns orientieren.
Hebezeuge für die Bühnentechnik müssen die BGV-Normen erfüllen. Innerhalb der Normen gibt es Abstufungen, die genau festlegen, für welche Aufgaben solche Hebezeuge zugelassen sind. Sollen Züge BGV-D8 Plus oder BGV-C1 erfüllen, müssen sie mit zwei unabhängigen Gleichstrombremsen ausgestattet sein.
Weitere Hinweise: